Erklärung zur Barrierefreiheit
Die AVEA GmbH & Co. KG ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://www.avea.info/ und wurde am 06. Juni 2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt https://www.avea.info/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die dekorativen Grafiken dieser Domain sind nicht als solche deklariert.
- Bei einigen der funktionalen Grafiken sind die Alternativtexte nicht ausreichend beschrieben.
- Es kann einen Sprung in der Überschriftenstruktur geben.
- Ein Element auf der Seite hat keinen zugänglichen Namen, oder dessen Zweck oder Inhalt ist nicht klar erkennbar.
- Die Fehlermeldungen zu den Formularfeldern sind unzureichend und nicht den entsprechenden Feldern zugeordnet.
- Das reCAPTCHA in den Kontaktformularen ist nicht zugänglich, wodurch Nutzer das Formular nicht absenden können.
- Die Slider sind nicht zugänglich, da sie dauerhaft laufen, ohne dass ein Nutzer sie stoppen kann.
- Die modalen Dialogfelder wie z.B. die Cookies oder Benachrichtigungen in den Pop-ups erhalten nicht sofort den Fokus. Dadurch können diese Inhalte übersehen werden.
- Der Textkontrast auf der Domain ist an vielen Stellen nicht ausreichend.
- Einige Berührungsziele auf der Domain sind zu klein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2024 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Der Webauftritt wurde von Eye-Able mittels BITV/WCAG-Tests und dem Hausinternen Audittool zuletzt am 06.06.2024 überprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06. Juni 2024 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: https://www.avea.info/kontakt/kontaktformular/
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die AVEA GmbH & Co. KG übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.avea.info/datenschutz/
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
AVEA GmbH & Co. KG
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen
Telefon: +49 214 8668-0
Telefax: +49 214 8668-117
E-Mail: info@avea.de
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik