Brennstoffemissionshandelsgesetz

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr.

Dieses Gesetz hat das Ziel, ein effektives Preissignal einzuführen, das auf der CO2-Intensität basiert. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, die Emissionen fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Es gilt das Verursacherprinzip. Bei Brennstoffen erfolgt die transparente Weiterleitung der Kosten verursachergerecht über die Lieferkette bis zum Endverbraucher.

Die Konsequenz:

Jede Abfallart wird mit dem gültigen Zertifikatspreis und einem Standard-Emissionsfaktor multipliziert. Nur das CO2 aus fossilen Anteilen der Abfallgemische wird bepreist, nicht das "biogene" CO2 aus organischen Abfällen. Die Anzahl der benötigten Zertifikate hängt damit von der Abfallzusammensetzung ab.

Das BEHG legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO2-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Jede Abfallart wird mit dem gültigen Zertifikatspreis und einem Standard-Emissionsfaktor multipliziert. Die Berechnung der Standard-Emissionsfaktoren sind in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) aufgeführt.

Die Höhe der CO2-Abgabe pro Abfallart entnehmen Sie dem folgenden Dokument:

 BEHG