Abfallgebührensystem

Abfallgebührensystem

Seit dem 1. Januar 2023 greift in Leverkusen das neue Abfallgebührensystem. Damit erfüllt die Stadt Leverkusen die rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die mehr Gebührengerechtigkeit, Transparenz, Rechtssicherheit und Anreize zur Abfallreduzierung zum Ziel haben.

Was ändert sich mit dem neuen Gebührensystem?
Im Wesentlichen ändert sich die Rechnungsgrundlage zur Ermittlung des notwendigen Behältervolumens. Der bisherige Personenmaßstab wird durch eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr ersetzt.
Die Grundgebühr wird pro Grundstück – unabhängig der gemeldeten Personenanzahl – festgesetzt. Sie wird für alle Grundstücke erhoben, die zu Wohnzwecken und/oder anderweitig (z. B. gewerblich) genutzt werden. Somit ist die Gebühr auch zu zahlen, wenn das Grundstück zeitweilig nicht bewohnt/genutzt wird.
Die Leistungsgebühr berechnet sich ausschließlich anhand des tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehältervolumens. Für die Bereitstellung der freiwilligen Biotonne wird keine zusätzliche Gebühr berechnet. Die Biotonne ist in den Behältergrößen 120 und 240 Liter erhältlich und kann nach dem individuellen Bedarf frei gewählt werden. Für die Altpapierentsorgung wird ein gebührenfreies Grundvolumen zur Verfügung gestellt, welches im Regelfall dem doppelten Restmüllvolumen entspricht.
 
Sind Müllverbände weiterhin möglich?
Der Müllverband heißt ab sofort Entsorgungsgemeinschaft.
Mit der Umstellung des Systems verlieren alle bisherigen Anträge ihre Gültigkeit. Um einen bestehenden Müllverband als Entsorgungsgemeinschaft weiterzuführen, ist ein neuer Antrag zu stellen.