Störstoffe schaden der Bioabfallsammlung

Störstoffe schaden der Bioabfallsammlung
Bisher landete der Bioabfall gemeinsam mit den sonstigen Haushaltsabfällen in der grauen Restmülltonne und wurde im AVEA-Müllheizkraftwerk thermisch verwertet. Dabei ist Bioabfall reich an Energie und Nährstoffen, die nach einer Aufbereitung an die Umwelt zurückgeführt werden können.
 
Einige Leverkusener Haushalte trennen bereits freiwillig über die gebührenfreie Biotonne ihren Rest- und Bioabfall. Der gesammelte biogene Abfall wird anschließend in der Kompostierungs- und Vergärungsanlage der AVEA im Entsorgungszentrum Leppe, zu Biokompost oder Bioenergie aufbereitet. Der hochwertige Kompost kommt u. a. in der Landwirtschaft zum Einsatz und ermöglicht es, auf Torf oder mineralische Dünger zu verzichten. Dieser Verzicht wirkt sich positiv auf die Umwelt aus, denn Torf wird oft aus Regenmooren abgebaut und zerstört dabei die Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Zudem hat der Torf-Abbau direkte Auswirkungen auf den Klimaschutz, da Torf ein natürlicher Speicher von Treibhausgasen ist und durch die Entwässerung der Feuchtgebiete zusätzliches CO2 entweicht. Der Einsatz von mineralischen Düngemitteln kann zu einer chemischen Ungleichheit im Boden führen und zeigt sich u. a. im veränderten pH-Wert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Bioabfall zu trennen und anschließend aufzubereiten.
 
 
Jedoch sind die Aufbereitung sowie die Qualität des Biokomposts und der Bioenergie von der Reinheit der Bioabfälle abhängig. Schon geringe Mengen an Störstoffen aus Glas, Metall, Kunststoff oder Restmüll beeinflussen die Aufbereitung und sorgen für einen kostenintensiven Mehraufwand. Leider sind Störstoffe oftmals nicht direkt ersichtlich, blieben somit im Bioabfall und überdauern die Rotte. Aus diesem Grund muss der biogene Abfall nach der Rotte erneut kontrolliert werden und landet im schlimmsten Fall – bei starker Verunreinigung durch Störstoffe – doch im AVEA-Müllheizkraftwerk. Die gesammelten Störstoffe müssen ebenfalls zur Entsorgung ins Müllheizkraftwerk gebracht werden. Die unnötigen Kosten, die durch den vermeidbaren Mehraufwand anfallen, müssen durch die Müllgebühren mitfinanziert werden. 
 

Fragen & Antworten

Zu Störstoffen zählen alle Einwürfe in die Biotonne, die nicht in die biogene Abfallsammlung gehören und somit eine reibungslose Aufbereitung des Bioabfalls behindern.

Haushalte haben zwei Möglichkeiten, wenn die Biotonne aufgrund von Störstoffen nicht entleert wurde:

1) Hausbewohner sortieren die Störstoffe aus und stellen die Biotonne zum nächsten Abholtermin bereit.

2) Der Grundstückseigentümer bestellt schriftlich eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restmüll. Dies kann über folgende Mail-Adresse erfolgen: sonderleerung@avea.de

Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel müssen aus der Verpackung genommen werden, wenn sie über die Biotonne entsorgt werden sollen. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen.

Nein, selbst die Nutzung von „kompostierbaren“ oder als „biologisch abbaubar“ zertifizierten Bioabfallbeuteln ist verboten.

Nein, Straßenkehricht oder Straßenlaub darf nicht in die Biotonne, weil sich Verunreinigungen aus dem Verkehrsgeschehen (Tropfverluste aus Treibstoff, Öle, Abrieb oder Auftaumittel (Salze)) in ihnen befinden können. Zudem enthält der Straßenkehricht im Frühjahr überwiegend Splitt, im Sommer Störstoffe (Verpackungen, Zigarettenstummel und Papiertaschentücher) und ab Herbst verunreinigtes Laub. Daher den Straßenkehricht immer über den Restabfallbehälter entsorgen.

Nein, Gartenerde oder Sand gehören nicht in die Biotonne, denn sie stören den Kompostierungsprozess.

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