Bioabfall sauber entsorgen

Bioabfall sauber entsorgen
Bioabfall löst aufgrund seiner Beschaffenheit oft Ekel und Abscheu bei vielen Menschen aus. Dabei muss dies gar nicht sein, wenn bei der Sammlung der Küchen- und Gartenabfälle einige Tipps zum Einsatz kommen.
  • Frischer Bioabfall stinkt nicht! Aus diesem Grund macht es Sinn den biogenen Abfall direkt aus der Küchenschüssel in die Biotonne zu werfen. Anschließend wird die Schüssel abgewaschen – fertig!  
  • Sollte eine direkte Entsorgung nicht möglich sein, weil die Gäste bereits am Esstisch sitzen oder ein gemütlicher Snackteller zubereitet wurde, ist es sinnvoll für diese Zwecke einen verschließbaren Bio-Vorsortierer zu nutzen. Besonders feuchte Bioabfälle können in unbeschichtetes Zeitungspapier gewickelt werden, um den Bio-Vorsortierer trocken zu halten. Dieser kann bequem am nächsten Morgen in die Biotonne geleert und im Anschluss gereinigt werden. So gleicht die Verschmutzung dem alltäglichen Abwasch!  
  • Wen die ersten Varianten nicht überzeugen, kann sich unbedenklich für die zusätzliche Nutzung von Papiertüten – ausschließlich aus unbeschichtetem Papier – entscheiden. Diese lassen sich problemlos kompostieren, nehmen die Feuchtigkeit auf und binden so üble Gerüche. Selbstverständlich sollten die Papiertüten im Bio-Vorsortierer zum Einsatz kommen, falls bei sehr feuchtem Bioabfall kleine Pfützen entstehen. Die Papiertüten sind in gut sortierten Supermärkten, in Drogeriemärkten und auch bei der AVEA erhältlich.

Direkt zur Papiertüte greifen

Für die Bioabfallsammlung eignen sich Papiertüten aus unbeschichtetem Papier, am besten recyceltes Kraftpapier. Zur höheren Reißfestigkeit können auch 2-lagige Papiertüten genutzt werden. Achtung! Vorsicht bei nassfestem Papier, dieses ist häufig mit einem erdölbasierten Polymer beschichtet und daher für die Biotonne ungeeignet. Bei bedruckten Papiertüten sollte die Druckerfarbe auf Wasserbasis sein - ohne Schwermetall. 

KEINE kompostierbaren Biomüllbeutel aus biologisch abbaubaren Biokunststoff nutzen

Die Benutzung von kompostierbaren Biomüllbeuteln – auch als „biologisch abbaubar“ oder als „kompostierbar“ zertifiziert – ist verboten, weil sich diese eben nicht vollständig oder nicht im nötigen Zeitraum zersetzen und weiterhin umweltschädlich sind. 
  • DIN 16208 bezieht sich das vermeintlich umweltfreundliche „biologisch abbaubar“ nur darauf, dass sich ein Produkt durch biologische Prozesse in seine Bestandteile zerlegen lässt –  somit sind sogar die meisten Kunststoffe biologisch abbaubar, da kein Zeitraum definiert ist.
  • DIN EN 14995 legt die Kompostierbarkeit von Kunststoffen fest und die DIN EN 13432 klärt die Kompostierbarkeit von Verpackungen. Beide Normen folgen den gleichen Anforderungen.
  • DIN EN 13432 für „kompostierbare Verpackungen“ besagt, dass sich ein Produkt in 90 Tagen unter definierten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen in der Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 Prozent zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse abbauen muss. Dabei ist es ausreichend, wenn die zersetzten Überreste kleiner als zwei Millimeter sind. Ebenfalls muss innerhalb von sechs Monaten eine 90-prozentige Umwandlung des Kunststoffs in Kohlenstoff erfolgen.
Durch die Kompostierung zertifizierter kompostierbarer Kunststoffe (nach DIN EN 14995) entsteht kein Mikroplastik, da alle Komponenten vollständig zu Kohlendioxid, Wasser und Biomasse umgewandelt werden. Laut Umweltbundesamt entstehen bei der Kompostierung von biologisch abbaubaren oder kompostierbaren Kunststoffen keine Nährstoffe, Mineralien oder Humus – lediglich CO2 und Wasser werden gebildet. Somit ist das Ausgangsmaterial für den Kompost unbrauchbar und kann nicht als Düngemittel genutzt werden. Zudem sind die Behandlungszeiten in den Kompostierungs- und Vergärungsanlagen deutlich kürzer, so dass die biologisch abbaubaren Materialien im Kompost als Fremdstoffe (Störstoffe) zu finden sind.
 
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass unweigerlich auch konventionelle Kunststoffbeutel zum Einsatz kommen, weil für das menschliche Auge häufig keine klare Materialabgrenzung erkennbar ist. Gleichzeitig fehlt eine einheitliche Kennzeichnung über die Beschaffenheit des Biokunststoffes (anteilig biobasiert, biobasiert, biologisch abbaubar, kompostierbar oder ein Mix), sodass sich den Verbrauchern auf Anhieb der richtige Entsorgungsweg (Gelber Sack oder Restabfall) erschließt. Daher besser gleich die unbeschichtete Papiertüte wählen.
 
Produkte/Verpackung aus Bioplastik gehören in den Gelben Sack oder den Restabfall
Egal, ob aus nachwachsenden Rohstoffen oder biologisch abbaubar, Bioplastik gehört nicht in die Biotonne. Laut Umweltbundesamt können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht alle Biokunststoffe stofflich wiederverwertet (recycelt) werden, weil häufig nicht dieselbe chemische Struktur wie bei fossilbasierten Kunststoffen besteht. Zwar lässt sich auch dieses Material thermoplastisch verformen, aber die Sortieranlagen z. B. für Leichtverpackungen sind nicht für die Sortierung ausgelegt und so behindern diese biobastierten Kunststoffe sogar das Recycling herkömmlicher Kunststoffe. Aus diesem Grund spricht sich das Umweltbundesamt derzeit – sofern nicht dieselbe chemische Struktur wie bei fossilbaren Kunststoffen besteht – für die Entsorgung über den Restabfallbehälter aus, weil so wenigstens eine thermische Verwertung möglich ist. Alle anderen Kunststoffe sollten aus Umweltschutzgründen vorrangig über den Gelben Sack dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden.
 
Auch im Gartenkompost lassen sich Biokunststoffe nicht rückstandslos kompostieren, da die Temperaturen in der Regel unzureichend sind.
  
Biokunststoffe sind derzeit nicht besser als konventionelles Plastik
Laut Umweltbundesamt sind biobasierte Kunststoffe (Biokunststoffe oder Bioplastik) aktuell nicht nachhaltiger als konventionelle Kunststoffe. Die Umweltauswirkungen sind nicht wesentlich besser, wenn die Rohstoffe biobasiert statt fossilbasiert sind und so verschieben sich die Auswirkungen. So trägt die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen zur Verbesserung der CO2-Bilanz bei, aber die Veränderung des Nährstoffhaushaltes in Boden und Wasser sowie der Einfluss auf die Biodiversität durch Flächennutzung sind weiterhin negative Umweltwirkungen und belasten diese.
 
Das Umweltbundesamt folgert, dass biologisch abbaubares oder kompostierbares Bioplastik nur dann ökologisch vorteilhaft ist, wenn die Rohstoffe aus nachhaltiger und an ökologischen Kriterien orientierter Landwirtschaft stammen. Wobei vermehrt Reststoffe aus der landwirtschaftlichen und Nahrungsmittelproduktion zum Einsatz kommen sollten und eine stoffliche oder energetische Verwertung am Ende stattfinden kann.