Was gehört in den Elektrokleingeräte-Container?

Was gehört in den Elektrokleingeräte-Container?

Kleingeräte, durch die elektrischer Strom fließt, müssen getrennt entsorgt werden. Hier für hat die AVEA Elektrokleingeräte-Container aufgestellt. 

Zu den Kleingeräten gehören z.B. :

  • Anrufbeantworter
  • Blutdruckmessgerät
  • Bohrmaschine
  • Bügeleisen
  • Computer-Maus, -Tastaturen
  • Digitalkamera
  • Eierkocher
  • Fernbedienung
  • Ferngesteuertes Auto
  • Fön
  • Handy
  • Hörgerät
  • Kabel
  • Kaffeemaschine
  • Kopfhörer
  • Küchenwaage
  • Ladegerät
  • Lichterkette
  • Lockenstab
  • Mixer
  • MP3-Player
  • Navigationsgerät
  • Notebook
  • Pürierstab
  • Radio
  • Rasierapparat
  • Taschenrechner
  • Tauchsieder
  • Toaster
  • USB-Stick
  • Videokamera
  • Waage
  • Waffeleisen
  • Wasserkocher
  • Wecker
  • Zahnbürste  

 

Bitte beachten Sie:
Altbatterien und -akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor Einwurf aus den Elektrogeräten entfernt werden. Diese können an unseren Schadstoffannahmestellen sicher entsorgt werden.

 

Nicht dazu gehören:

  • Batterien
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren

Informationen über die Entsorgungswege der Elektrokleingeräte finden Sie auf der Seite "Wertstoffzentrum/-container" und in userem Flyer "Elektroaltgeräte".